Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gültig für alle Dienstleistungen von AktivLeben

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbeziehung zwischen AktivLeben und den Teilnehmern unserer Bewegungsprogramme. Sie gelten für alle angebotenen Dienstleistungen und Programme im Bereich der naturbasierten Bewegungskonzepte und Gelenkstabilisierung.

2. Vertragsabschluss

Der Vertrag kommt durch die Anmeldung des Teilnehmers und die Bestätigung durch AktivLeben zustande. Die Anmeldung kann schriftlich, elektronisch oder über unsere Website erfolgen. Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer diese AGB an.

3. Leistungsumfang

Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Programmbeschreibung. AktivLeben behält sich vor, Änderungen am Programm vorzunehmen, sofern diese den Gesamtcharakter der Veranstaltung nicht wesentlich ändern.

  1. Durchführung von Bewegungsprogrammen gemäß Beschreibung
  2. Bereitstellung qualifizierter Trainer und Therapeuten
  3. Nutzung der vereinbarten Räumlichkeiten und Materialien
  4. Evaluation und Dokumentation der Trainingsfortschritte

4. Zahlungsbedingungen

Die Teilnahmegebühren sind im Voraus zu entrichten. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der jeweiligen Preisliste. Bei vorzeitiger Beendigung des Programms durch den Teilnehmer besteht kein Anspruch auf Rückerstattung bereits gezahlter Gebühren.

5. Haftung

AktivLeben führt alle Programme mit größter Sorgfalt und unter Berücksichtigung aktueller bewegungswissenschaftlicher Erkenntnisse durch. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Verantwortung. Eine Haftung für einfache Fahrlässigkeit wird ausgeschlossen, soweit keine wesentlichen Vertragspflichten betroffen sind.

6. Datenschutz

Die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich gemäß unserer Datenschutzerklärung und unter Beachtung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen.

7. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine neue Bestimmung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

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